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   BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 85.66   

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BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 85.66 (https://dejure.org/1967,379)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1967 - VIII C 85.66 (https://dejure.org/1967,379)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1967 - VIII C 85.66 (https://dejure.org/1967,379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 88
  • MDR 1968, 608
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Denn die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der in Fällen dieser Art die Revision nur zulässig war, wenn auch die Berufung zugelassen worden war (vgl. Beschluß vom 21. November 1961 - BVerwG 1 B 144.61 - (Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 1); Urteil vom 12. Oktober 1967 - (BVerwGE 28, 88/89) sowie Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 5 C 12.83 - und vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 46.88 - (Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 35)), kann nach Inkrafttreten des 4. VwGO-Änderungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) nicht fortgeführt werden.
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 84.89

    Wohngeldrecht - Einschränkung des Werbungskostenbegriffs - Verlustverrechung -

    § 12 gestattet nicht, Verluste aus einer Einnahmeart mit Gewinnen aus einer anderen Einnahmeart zu verrechnen (im Anschluß an BVerwGE 28, 88).

    Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 12. Oktober 1967 - BVerwG VIII C 85.66 - (BVerwGE 28, 88 ) zu der § 12 WoGG vorangegangenen Regelung, nämlich zu § 21 WoGG 1965, entschieden und im einzelnen begründet.

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

    Im Wohngeldrecht, das in § 12 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) eine mit § 138 Abs. 2 Nr. 3 AFG fast wörtlich übereinstimmende Regelung enthält, wird der Anschluß des Verlustausgleichs aus dem unabhängig vom Einkommenssteuerrecht festgelegten Begriff des Jahreseinkommens in § 10 Abs. 1 WoGG und der Aufzählung abzugsfähiger Beträge in den §§ 12 bis 17 WoGG hergeleitet (dazu: BVerwGE 28, 88, 90 f; Stadler/Gutekunst/ Forster, Wohngeldgesetz - Kommentar, § 12 RdNr 6 -Stand: 1. Oktober 1990; ferner: Nr. 11.24 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV) idF d Bek vom 13. Juni 1990 - BAnz Nr. 116 vom 27. Juni 1990; Beil Nr. 116a).
  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 9.84

    Statthaftigkeit - Sprungrevision - Asylrechtsstreitigkeiten

    Für solche berufungseinschränkenden Vorschriften ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets angenommen worden, daß sie daneben aus sich selbst heraus keine Einschränkung in bezug auf den Zugang zur Revisionsinstanz enthalten, insbesondere also die Sprungrevision nicht ausschließen (vgl. z.B. Beschluß vom 21. November 1961 - BVerwG 1 B 144.61 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 1; Urteil vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 85.66 - BVerwGE 28, 88).
  • VG Düsseldorf, 03.03.2009 - 21 K 7376/08

    Wohngeld Mietzuschuss selbstgenutztes Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus,

    Urteil vom 12.10.1967 VIII C 85.66 , DWW 1968, 144, ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Denn die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der in Fällen dieser Art die Revision nur zulässig war, wenn auch die Berufung zugelassen worden war (vgl. Beschluß vom 21. November 1961 - BVerwG 1 B 144.61 - ; Urteil vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 85.66 - <BVerwGE 28, 88/89> sowie Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 5 C 12.83 - und vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 46.88 - ), kann nach Inkrafttreten des 4. VwGO-Änderungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) nicht fortgeführt werden.
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines

    Die Sprungrevision ist dadurch zulässig geworden, daß die zunächst erfolgte Zulassung dieses Rechtsmittels (§ 134 VwGO) nachträglich durch die ebenfalls erforderliche Zulassung der Berufung (§ 41 WoGG) ergänzt worden ist (vgl. BVerwGE 28, 88).
  • BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 106.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist vielmehr bereits geklärt, daß das Wohngeldrecht ausschließt, Verluste, die ein zum Haushalt des Antragstellers rechnendes Familienmitglied aus einer Einnahmeart hat, von Gewinnen aus einer anderen Einnahmeart abzuziehen, d.h. einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einnahmearten vorzunehmen (vgl. Urteile vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 84.89 - Buchholz 454.71 § 12 WoGG Nr. 2 S. 3 unter Hinweis auf das Urteil vom 12. Oktober 1967 - BVerwG VIII C 85.66 - BVerwGE 28, 88 [BVerwG 12.10.1967 - VIII C 85/66]).
  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 8.75

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Qualifizierung einer Erfindung als neu -

    Durch die Tilgung von Darlehen wird mittelbar Vermögen gebildet; das Wohngeld wird aber nicht gewährt, um die Vermögensbildung zu fördern (BVerwGE 28, 88 [95 f.]).
  • BVerwG, 22.06.1984 - 5 C 12.83

    Explizite Zulassung der Berufung bei Streitwerten unter 500 DM - Zulässigkeit

    In Fällen, in denen die Berufung nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl. § 135 VwGO), kann der Weg in die Revisionsinstanz nur eröffnet werden, wenn derjenige in die Berufungsinstanz offensteht; nur dann kann die Berufungsinstanz "übergangen" werden (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 20.61 - [NJW 1962, 1218] - BVerwGE 28, 88).
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 217.67

    Festsetzung eines Wohngeldes - Anrechnung von Bezügen aus einer gesetzlichen

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